Congestion Charge (Staugebühr)
2003 führte London als erste Weltstadt eine Staugebühr ("Congestion Charge") ein, die werktags den Verkehrsfluss im Stadtzentrum sowie in den Stadtbezirken rund um das Zentrum regulieren sollte. Dadurch hat die Anzahl der Fahrzeuge innerhalb der Mautzone – "Congestion Zone" – zwar abgenommen, doch kann Autofahren in London nach wie vor viel Geduld erfordern.
Zone und Zeiten für die Staugebühr
Die Mautzone umfasst derzeit folgende Stadtgebiete: Bayswater, Notting Hill, North und South Kensington, Knightsbridge, Chelsea, Brompton, Belgravia, Pimlico, Victoria, St. James’s, Waterloo, Borough, City of London, Clerkenwell, Holborn, Finsbury, Bloomsbury, Soho, Mayfair sowie Teile von Marylebone. Wenn Sie in diese Zone fahren, sehen Sie ein Schild mit einem großen "C", umgeben von einem roten Kreis.
Die Gebühr gilt Montag bis Freitag von 7 – 18 Uhr (außer an Feiertagen und Weihnachten).
Gebühren und Bußgelder
Die Gebühr beträgt £8, wenn Sie den Betrag bis Mitternacht des Tages, an dem Sie in die Mautzone fahren, bezahlen bzw. £10, wenn Sie bis Mitternacht des folgenden gebührenpflichtigen Tages zahlen. Letzteres ist allerdings nur über den Call Center und die Website möglich.
Nichtbezahlen der Gebühr wird mit einem Bußgeld in Höhe von £50 geahndet (bzw. £100, wenn die Gebühr nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt wird).
Befreiung und Ermäßigungen
Anwohner der Mautzone erhalten eine Ermäßigung von 90 Prozent auf die Gebühr. Dies gilt allerdings nur für gemeldete Anwohner.
Besitzer eines "Blue Badge"-Parkausweises sind von der Staugebühr befreit. Vor Einfahrt in die Mautzone müssen sie sich jedoch bei Transport for London registrieren. (Blue Badge ist ein britischer Parkausweis für Behinderte.)
Ausführliche Informationen zur Ausnahmegenehmigung für die Mautzone erhalten Sie unter der Rufnummer +44 (0)845 900 1234. Minicom-Nutzer sollten die Nummer +44 (0)20 7649 9123 wählen. Ein Antragsformular kann von der Congestion Charge Websiteheruntergeladen werden.
Behinderte Fahrer, die von der Kfz-Steuer befreit sind, sind nicht zur Zahlung der Staugebühr verpflichtet und müssen auch keine Befreiung von der Staugebühr beantragen.
Zahlung der Staugebühr
Sie können online, in einem Zeitschriftenladen, an einer Tankstelle oder jedem beliebigen Laden mit dem "C"-Symbol zahlen sowie per Post, telefonisch unter +44 (0)845 900 1234 und nach der Online-Registrierung sogar per SMS.

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